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neue Grabstätte mit Erdhügel, darauf eine Schale mit Hortensien und eine Grabplatte, im Hintergrund eine Rasenfläche und an der Seite Birken

Kissenstein-Grabstätten für Erdbestattung (Sarg)

Durch die veränderte Lebensrealität ist es vielen Familien nicht mehr möglich, jahrelang ein Grab zu pflegen. Auch gibt es manchmal keine Angehörigen mehr. Um diesem Umstand zu entsprechen, wird die Bestattungsform Kissensteingrab angeboten.

Da es Personen gibt, denen es sehr wichtig ist, im Sarg beigesetzt zu werden, ermöglicht die Kirchengemeinde Koblenz St. Aposteln diese Bestattungsform. Sie wird eher selten auf Friedhöfen angeboten.

Als Wahl-Grab ist auch ein Partnergrab für zwei Verstorbene möglich.

Der Sarg wird in einer Grasfläche beigesetzt, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Der "Kissenstein" ist eine 40x40 cm große Grabplatte aus Naturstein, die mit dem Namen, dem Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen beschriftet wird. Für das Abstellen von Kerzen oder Blumen wird in der Nähe des Kissensteinfeldes eine Gedenkstätte eingerichtet.

 

Sarg-Wahlgrabstätten

Die Grabstätten sind als Partner-Kissensteingrab gedacht (zwei Särge übereinander, die erste Beisetzung erfolgt doppeltief) und haben daher eine Nutzungsfrist von 30 Jahren nach der ersten Beisetzung, ein Vorerwerb sowie die Verlängerung des Nutzungsrechts sind möglich.

Die Lage der Grabstätte kann unter den verfügbaren Gräbern ausgewählt werden.

Gebühr für das Nutzungsrecht: 6.750,00 € einschließlich Grabpflege und Grabplatten für bis zu zwei Verstorbene

Zuzüglich der Gebühr für die Beisetzung (Grabherstellung) und Nutzung der Friedhofskapelle (falls gewünscht). Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührenordnung und beträgt aktuell:

  • 1000 € (beim ersten Verstorbenen einschließlich 300 € Zuschlag für Bestattung im unteren Teil des Tiefgrabs)
  • 700 € (beim zweiten Verstorbenen ohne Zuschlag)

bei christlichen Begräbnisfeiern kann die Kirche genutzt und der Sarg in der Kirche aufgebahrt werden

Sarg-Reihengrabstätten

Die Grabstätten haben eine Nutzungsfrist von 20 Jahren nach Beisetzung, ein Vorerwerb sowie die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Auch werden die Gräber der Reihe nach belegt, eine Auswahlmöglichkeit der Lage gibt es nicht.

Gebühr für das Nutzungsrecht: 4.100,00 € einschließlich Grabpflege und Grabplatte

Zuzüglich der Gebühr für die Beisetzung (Grabherstellung) und Nutzung der Friedhofskapelle (falls gewünscht). Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührenordnung und beträgt aktuell:

  • 700 €

bei christlichen Begräbnisfeiern kann die Kirche genutzt und der Sarg in der Kirche aufgebahrt werden