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Wann wird oder wann kann die Grabstätte abgeräumt werden?

zu sehen ist eine Grabstätte, die nur mit glattgerechter Erde bedeckt ist, zwischen belegten Grabstätten

Am besten wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung, um das genaue Datum des Ablaufs des Nutzungsrechts zu erfragen.

Üblicherweise schreiben wir die in die nutzungsberechtigte Person etwa drei Monate vor Ablauf der Nutzungsfrist an und erläutern die weiteren Schritte und Möglichkeiten. Z.B., ob das Nutzungsrecht an der Grabstätte noch einmal verlängert werden kann oder die Modalitäten der Grababräumung.

Es ist nicht gestattet, Grabstätten abzuräumen ohne dies mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen.

Vorzeitiger Verzicht auf das Nutzungsrecht

Es kann gute Gründe für den Wunsch geben, eine Grabstätte vorzeitig abräumen zu lassen, z.B. ist die Grabpflege aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zu leisten oder wegen Umzug.

Ob dies möglich ist hängt auf dem Friedhof St. Laurentius davon ab, ob die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen ist. Diese beträgt bei erwachsenen Personen 20 Jahre ab dem Beisetzungsdatum. Danach kann die Grabstätte nach Absprache mit der Friedhofsverwaltung vorzeitig abgeräumt werden und auf das restliche Nutzungsrecht verzichtet werden.

Ist die gesetzliche Ruhefrist noch nicht abgelaufen, ist die Abräumung leider nicht möglich. Es würde sich sonst um eine anonyme Grabstätte handeln, dies ist gemäß der Friedhofsordnung nicht erlaubt.