Nutzungsfrist
20 Jahre - nicht verlängerbar
Grablage
wird von der Friedhofsverwaltung vergeben (keine Wahlmöglichkeit)
Gebühr für das Nutzungsrecht
900 Euro
zuzüglich Gebühr für die Beisetzung: 700 €

Neben den pflegeleichten Kissensteingrabstätten für Erdbestattungen bieten wir auch die Möglichkeit zur Bestattung in traditionellen Grabstätten zur individuellen Gestaltung und Bepflanzung
und einer Größe von mindestens 80 x 200 cm (Reihengrab) oder 90 x 200 cm (Wahlgrab). Tatsächlich sind die Grabstätten jedoch oft größer.

Nutzungsfrist
20 Jahre - nicht verlängerbar
Grablage
wird von der Friedhofsverwaltung vergeben (keine Wahlmöglichkeit)
Gebühr für das Nutzungsrecht
900 Euro
zuzüglich Gebühr für die Beisetzung: 700 €

Nutzungsfrist
30 Jahre - verlängerbar
Grablage
kann ausgewählt werden (neue Grabstätten werden an befestigten Wegen vergeben)
Gebühr für das Nutzungsrecht
2100 €
zuzüglich Gebühr für die Beisetzung: 700 €
Nutzungsfrist
30 Jahre - verlängerbar
Grablage
kann ausgewählt werden (neue Grabstätten werden an befestigten Wegen vergeben)
Belegung
bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten zwei Erdbestattungen nebeneinander zulässig
Gebühr für das Nutzungsrecht
4200 €
zuzüglich Bestattungsgebühr Sarg
700 € (jeweils)

Nutzungsfrist
30 Jahre - verlängerbar
Grablage
kann ausgewählt werden (neue Grabstätten werden an befestigten Wegen vergeben)
Belegung
in einem Tiefgrab ist bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten oben entweder die Erdbestattung einer weiteren Leiche übereinander oder aber die Beisetzung von bis zu zwei Aschen (Urnen) zulässig
Gebühr für das Nutzungsrecht
2700 €
zuzüglich Bestattungsgebühr
Gebühr für die erste Beisetzung: 700 € + 300 € Zuschlag für Beisetzung im unteren Teil eines Tiefgrabs (doppeltief)
Gebühr weitere Beisetzungen: 700 € (Sarg) oder 230 € (Urne)
Nutzungsfrist
30 Jahre - verlängerbar
Grablage
kann ausgewählt werden (neue Grabstätten werden an befestigten Wegen vergeben)
Belegung
in einem Wahlgrab mit zwei Tiefstellen ist bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten die Erdbestattung von drei weiteren Leichen oder aber die Beisetzung von bis zu sechs weiteren Aschen (Urnen) zulässig
Gebühr für das Nutzungsrecht
5400 €
zuzüglich Bestattungsgebühr
Gebühr für die Beisetzung im unteren Teil eines Tiefgrabs (doppeltief) jeweils : 700 € + 300 € Zuschlag
Gebühr weitere Beisetzungen jeweils: 700 € (Sarg) oder 230 € (Urne)