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Bestattungsform Kissenstein-Urnengrab (auch Rasengrab genannt)

ein Weg auf dem Friedhof, am Ende eine Ablagefläche für Blumen mit zwei Kreuzen, rechts und links davon Rasenflächen mit eingelassenen Grabplatten. Im Hintergrund Bäume und eine Mauer

Durch die veränderte Lebensrealität ist es vielen Familien nicht mehr möglich, jahrelang ein Grab zu pflegen. Auch gibt es manchmal keine Angehörigen mehr. Um diesem Umstand zu entsprechen, wird die Bestattungsform Kissensteingrab angeboten.

Der Sarg oder die Urne wird in einer Grasfläche beigesetzt, die von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird. Der "Kissenstein" ist (außer bei den Baumgräbern) eine 40x40 cm große Grabplatte aus Naturstein, die mit dem Namen, dem Geburts- und Sterbejahr der Verstorbenen beschriftet wird. Für das Abstellen von Kerzen oder Blumen wird in der Nähe des Kissensteinfeldes eine Gedenkstätte eingerichtet.

Dabei sind auf dem Friedhof St. Laurentius Reihengrabstätten für eine verstorben Person als Urne oder Sarg möglich, oder auch Partner-Kissensteingrabstätten als Urne oder Sarg.

Urnen-Wahlgrabstätten

Die Grabstätten sind als Partner-Kissensteingräber gedacht und haben daher eine Nutzungsfrist von 30 Jahren nach der ersten Beisetzung, ein Vorerwerb sowie die Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.

Die Lage der Grabstätte kann unter den verfügbaren Gräbern ausgewählt werden.

Gebühr für das Nutzungsrecht: 4.200,00 € einschließlich Grabpflege und Grabplatten (für bis zu zwei Verstorbene)

Zuzüglich der Gebühr für die Beisetzung (Grabherstellung) und Nutzung der Friedhofskapelle (falls gewünscht). Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührenordnung und beträgt aktuell jeweils: 230 €

Urnen-Reihengrabstätte

Die Grabstätten haben eine Nutzungsfrist von 20 Jahren nach Beisetzung, ein Vorerwerb sowie die Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Auch werden die Gräber der Reihe nach belegt, eine Auswahlmöglichkeit der Lage gibt es nicht.

Gebühr für das Nutzungsrecht: 1.800,00 € einschließlich Grabpflege und Grabplatte

Zuzüglich der Gebühr für die Beisetzung (Grabherstellung) und Nutzung der Friedhofskapelle (falls gewünscht). Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührenordnung und beträgt aktuell: 230 €