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Urnengrabstätten zur individuellen Gestaltung

Neben den pflegeleichten Kissenstein- und Baumgrabstätten bieten wir auch die Möglichkeit zur Bestattung in Urnengrabstätten zur individuellen Gestaltung und Bepflanzung

  • als Reihengrab mit einer Nutzungsfrist von 20 Jahren
  • als Wahlgrab mit einer verlängerbaren Nutzungsfrist von 30 Jahren

und einer Größe von etwa 90 x 90 cm oder 100 x 100 cm

 

Urnen-Wahlgrab für zwei Verstorbene

In einem Urnen-Wahlgrab ist die Beisetzung von zwei Verstorbenen bei gleichzeitig laufender Ruhezeit möglich, daher beträgt die Nutzungsfrist bei Ersterwerb 30 Jahre.

Die Grablage kann ausgewählt und das Nutzungsrecht verlängert werden.

Bei den neu angelegten Grabfeldern beträgt die Größe 100 x 100 cm, wird eine Grabstätte in älteren Grabfeldern ausgesucht, kann die Größe etwas kleiner sein.

Ersterwerbsgebühr für 30 Jahre: 2400 Euro

Gebühr für Verlängerung: 80 Euro/Jahr

Gebühr für Verlängerung nach Ablauf der letzten Ruhezeit: 40 Euro/Jahr

Urnen-Reihengrab für einen Verstorbenen

In einem Urnen-Reihengrab ist die Beisetzung von einem Verstorbenen möglich, daher beträgt die Nutzungsfrist im Gegensatz zum Urnen-Wahlgrab 20 Jahre.

Die Grablage kann nicht ausgewählt und das kann Nutzungsrecht nicht verlängert werden.

Bei den neu angelegten Grabfeldern beträgt die Größe 100 x 100 cm, in älteren Grabfeldern kann die Größe etwas kleiner sein.

Erwerbsgebühr für 20 Jahre: 1600 Euro 

Gebühr für Verlängerung: nicht möglich

Gebühr für Verlängerung nach Ablauf der letzten Ruhezeit: nicht möglich

Gestaltung der Urnengrabstätten

Urnengrab auf dem Friedhof St. Laurentius mit Abdeckplatte

Grabpflege:

Die Grabstätten können individuell gestaltet werden. Die dauerhafte Instandhaltung liegt in der Verantworung der Nutzungsberechtigten.

Grabstein, Grabplatte, Grabeinfassung:

Die Grabstätten können mit einem Grabstein, mit einer Umrandung oder auch einer Grababdeckung gestaltet werden. 

Die Errichtung sowie jede Veränderung von Grabmalen und sonstigen bau­lichen Anlagen ist vom Nutzungsberechtigten zuvor schriftlich zu beantra­gen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der katholischen Kirchengemeinde. 

Nicht anonym:

Lediglich die Anbringung des Namens und Geburts- und Sterbejahres der in der Grabstätte beigesetzten Person(en) ist vorgeschrieben, dies kann aber auch durch ein Holzkreuz, wie es bei einer Beisetzung üblicherweise aufgestellt wird, erfüllt sein.

Bepflanzung:

Sofern die Grabstätten nicht mit einer Grabplatte abgedeckt sind, sind diese unter Anpassung an ihre Umgebung gärtnerisch zu gestalten. Es dürfen nur Pflanzen verwendet werden, die andere Grab­stätten sowie öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Die Höhe von Bäumen und Sträuchern auf Grabstätten darf 1,60 m nicht über­schreiten.

Kein Kunststoff:

Kunststoffe dürfen bei Umrandungen, Kränzen, Gebinden, Gestecken, im sonstigen Grabschmuck sowie bei Pflanzen­zuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Pflanzschalen, Grableuchten und -laternen