Urnengrabstätten zur individuellen Gestaltung
Neben den pflegeleichten Kissenstein- und Baumgrabstätten bieten wir auch die Möglichkeit zur Bestattung in Urnengrabstätten zur individuellen Gestaltung und Bepflanzung
- als Reihengrab mit einer Nutzungsfrist von 20 Jahren
- als Wahlgrab mit einer verlängerbaren Nutzungsfrist von 30 Jahren
und einer Größe von etwa 90 x 90 cm oder 100 x 100 cm
Gestaltung der Urnengrabstätten

Grabpflege:
Die Grabstätten können individuell gestaltet werden. Die dauerhafte Instandhaltung liegt in der Verantworung der Nutzungsberechtigten.
Grabstein, Grabplatte, Grabeinfassung:
Die Grabstätten können mit einem Grabstein, mit einer Umrandung oder auch einer Grababdeckung gestaltet werden.
Die Errichtung sowie jede Veränderung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen ist vom Nutzungsberechtigten zuvor schriftlich zu beantragen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der katholischen Kirchengemeinde.
Nicht anonym:
Lediglich die Anbringung des Namens und Geburts- und Sterbejahres der in der Grabstätte beigesetzten Person(en) ist vorgeschrieben, dies kann aber auch durch ein Holzkreuz, wie es bei einer Beisetzung üblicherweise aufgestellt wird, erfüllt sein.
Bepflanzung:
Sofern die Grabstätten nicht mit einer Grabplatte abgedeckt sind, sind diese unter Anpassung an ihre Umgebung gärtnerisch zu gestalten. Es dürfen nur Pflanzen verwendet werden, die andere Grabstätten sowie öffentliche Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Die Höhe von Bäumen und Sträuchern auf Grabstätten darf 1,60 m nicht überschreiten.
Kein Kunststoff:
Kunststoffe dürfen bei Umrandungen, Kränzen, Gebinden, Gestecken, im sonstigen Grabschmuck sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwendet werden. Ausgenommen sind Grabvasen, Pflanzschalen, Grableuchten und -laternen

