Grundlage für alle unsere Services ist jeweils die aktuell gültige Friedhofsordnung der Kirchengemeinde.
Diese sieht bei Wahlgrabstätten entweder eine Vergabe nach einem Todesfall oder im Rahmen einer Sterbefallvorsorge als Vorerwerb vor, daher bieten wir den Service einer Reservierung nur nach einem Sterbefall in Zusammenhang mit einer vorher oder zeitgleich angemeldeten Beisetzung an.
Eine Reservierung muss nicht zwingend online erfolgen, diese ist auch per E-Mail, telefonisch oder nach persönlicher Vorsprache im Büro möglich. Die Möglichkeit, online einen Antrag zu stellen, ist ein zusätzlicher Service, der freiwillig in Anspruch genommen werden kann. Bei Nutzung erklären Sie sich mit der elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten einverstanden.
Reihengrabstätten werden der Reihe nach vergeben, eine Reservierung ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Kirchengemeinde und der Internetpräsenz finden Sie in unserem Impressum.