Einmaligkeit und Würde jedes Menschen kommen in besonderer Weise in seinem Namen zum Ausdruck. Dem Gedanken der einmaligen Würde eines jeden entspricht es daher nicht, wenn Verstorbene anonym, das heißt ohne namentliche Kennzeichnung der Grabstelle bestattet werden. Deshalb ist die Möglichkeit einer namentlichen Kennzeichnung des Grabes ein wesentliches Element einer christlichen Bestattungskultur.
Die namentliche, öffentlich zugängliche Grabstätte ist ein wichtiger Ort für Trauer und Gedenken. Fehlt ein solcher Ort, dann kommt es immer wieder vor, dass das den Trauerprozess Hinterbliebener erschwert. Richtig ist, dass in dieser Hinsicht Hinterbliebene sehr unterschiedlich empfinden. Zu denken ist hier jedoch nicht nur an die engeren Angehörigen, die vielleicht in den Entscheidungsprozess für die Bestattungsform einbezogen waren, sondern auch an weitere Personen aus dem engeren oder weiteren Beziehungsnetz und Bekanntenkreis, für die eine vorhandene Grabstätte ein wichtiger Anknüpfungspunkt für Trauer und christliches Totengedenken darstellen kann.
Daher hat sich der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde dazu entschieden, keine anonymen Grabstätten zu ermöglichen.