In Feld 10 stehen auf einer Rasenfläche insgesamt 60 neue Grabstätten rund um drei Bäume zur Verfügung. Diese wurden vor wenigen Jahren angepflanzt.
Insgesamt stehen 24 Wahlgrabstätten und 36 Reihengrabstätten zur Verfügung.
In Feld 10 stehen auf einer Rasenfläche insgesamt 60 neue Grabstätten rund um drei Bäume zur Verfügung. Diese wurden vor wenigen Jahren angepflanzt.
Insgesamt stehen 24 Wahlgrabstätten und 36 Reihengrabstätten zur Verfügung.
Zwei Grabformen stehen zur Wahl:
Nutzungsfrist 20 Jahre nach Beisetzung, keine Verlängerung möglich. Die Grabstätten werden der Reihe nach vergeben
Nutzungsfrist 30 Jahre nach der ersten Beisetzung oder dem Vorerwerb, Verlängerung ist möglich. Die Grabstätte kann ausgewählt werden
der verstorbenen Person werden als Metallplakette angebracht.
An der Umrandung des Baumes stehen dafür Flächen zur Verfügung. Bei Wahlgrabstätten direkt am Grab, bei Reihengrabstätten an den Ecken der Baumunrandungen
Die Gebühren entsprechen der Bestattungsform Kissensteingrab und werden in der Friedhofsgebührenordnung entsprechend abgebildet:
20 Jahre einschließlich Metallplakette
30 Jahre einschließlich bis zu zwei Metallplaketten
zuzüglich jeweils Gebühr für die Beisetzung
Innerhalb der Umrandung der Bäume steht jeweils eine 4 m² große Fläche (mit Steinen ausgefüllt) zum Abstellen von Kerzen und Blumen zur Verfügung.
Pro Baum grenzen acht Wahlgrabstätten direkt an die Umrandungslatten an, je zwei auf jeder Seite. Die Reihengrabstätten sind in zweiter Reihe um die Bäume und an den Ecken.
Genau ist es auf dem digitalen Friedhofsplan erkennbar. Grabnummer mit R bedeuten Reihengrabstättenund Grabnummern mit W bedeuten Wahlgrabstätten
Ein Abstellen von Grabschmuck direkt auf der Grabstätte ist nicht zulässig.